Die Rüge erweist sich als unbegründet, weshalb die Beschwerdegegnerin zu Recht nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde. Andere Gründe für einen Verfahrensausschluss der Beschwerdegegnerin werden nicht geltend gemacht und sind auch nicht erkennbar. 3. Falsche Preisangabe in Bewertungstabelle a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, auf dem der Zuschlagsverfügung beigelegten Vergleich sei ihr Netto-Offertpreis nicht richtig eingetragen worden. Rabatt und Skonto RA Nr. 130/2015/5 6