a) Die Beschwerdeführerin rügt, die Beschwerdegegnerin habe sich nicht an die Vorgaben der Ausschreibung gehalten. So verlange die Ausschreibung klar ein Rohr, das mindestens gleichwertig mit Buderus TMH Rohren sei. Verlangt sei konkret ein Rohr mit einer Zementmörtelauskleidung. Das von der Beschwerdegegnerin offerierte Rohr (vonRoll Ducpur) entspreche diesen Vorgaben nicht, da es lediglich eine PUR-Innenbeschichtung aufweise. Ihr offeriertes Rohr (WILD Natural HOZ NAT) entspreche diesen Vorgaben dagegen zu 100%. Das Angebot der Beschwerdegegnerin sei daher wegen Nichteinhalten der Vorgaben auszuschliessen.