3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 9. November 2015 beantragt das TBA die Abweisung der Beschwerde. Denselben Antrag stellt die Beschwerdegegnerin mit Beschwerdeantwort vom 9. November 2015. 4. Das TBA teilte dem Rechtsamt mit Brief vom 16. November 2015 mit, dass es mit der Beschwerdegegnerin den Vertragsabschluss getätigt habe.