Die Beschwerde ist deshalb gutzuheissen und die Zuschlagsverfügung ist aufzuheben. Die D.________ AG muss das freihändige Verfahren mit neuen Unterlagen und einer Bewertungsregel, welche den erwähnten Grundsätzen 24 Matthias Hauser, Zuschlagskriterien im Submissionsrecht, AJP 2001 1405, S. 1420. 25 Matthias Hauser, a.a.O., S. 1420. 14 entspricht, wiederholen. Damit erübrigt es sich, auf die weiteren Rügen der Beschwerdeführerin zu den anderen Zuschlagskriterien einzugehen. 5. Kosten