„Referenzen“ 10 Punkte) nicht annähernd erreicht werden konnten. Dies hatte – wie die Beschwerdeführerin richtig feststellt – faktisch eine geringere Gewichtung des Preiskriteriums als die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen 40 Prozent zur Folge. Im Vergleich zu dem ebenfalls mit 40 Prozent gewichteten Zuschlagskriterium 20 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994, Anhang I zum ÖBG; BSG 731.2. 21 Urteil BVGer B-4717/2010 vom 1.4.2011, E. 6.5 mit weiteren Hinweisen. 22 Galli/Moser/Lang/Clerc, a.a.O., N. 563.; so auch Robert Wolf, Peter Rechsteiner, Beater Denzler, Andreas