Die eingegangenen Offerten machen klar, dass ein solcher Preis höchstens theoretisch in Betracht kommen konnte. Hinzu kommt, dass bei der vorliegenden Preisbewertungsregel das tiefste Angebot (dasjenige der Beschwerdeführerin) nicht die maximale Punktezahl erhält, was zwar nicht ausgeschlossen, aber zumindest unüblich sein dürfte23. Diese beiden Elemente (unrealistische Preisspanne von 100 Prozent, billigstes Angebot nicht Maximalpunktzahl) zusammen führten jedenfalls dazu, dass beim Zuschlagskriterium Preis die bei den anderen Zuschlagskriterien verteilten Maximalpunkte („Anforderungserfüllung“ 8.4 Punkte, „Einführungskonzept“ 7.5 Punkte, „Technische Lösung“ 8.8 Punkte,