Der Mittelwert der drei eingegangenen Angebote lag bei Fr. 4'588'910.--. Dies führte nach der erwähnten Preisbewertungsregel zu folgender Bandbreite:  Mittelwert Fr. 4'588'910 5 Punkte  Mittelwert minus 50% Fr. 2'294'455 10 Punkte  Mittelwert plus 50% Fr. 6'883'365 0 Punkte Der bereinigte Gesamtpreis der Beschwerdeführerin betrug Fr. 3'945'109.--, was 6.4 Punkte ergab und damit 256 Nutzwertpunkte. Der bereinigte Gesamtpreis der Beschwerdegegnerin betrug Fr. 4'235'089.50 und erhielt 5.8 Punkte bzw. 230.8 Nutzwertpunkte.