Zum Zuschlagskriterium Preis findet sich in den Ausschreibungsunterlagen (Dokument A „Submissionsdokumentation“, S. 11) nach der Bekanntgabe der Formel zur Berechnung der Gesamtkosten folgender Abschnitt zur Preisbewertung: „Der Mittelwert der Gesamtkosten (P) aller Angebote, welche die Musskriterien erfüllen, entspricht 5 Punkten. Angebote mit Gesamtkosten (P), die um 50 Prozent oder mehr unter dem Mittelwert liegen, erhalten 10 Punkte. Angebote mit Gesamtkosten (P), die um 50 Prozent oder mehr über dem Mittelwert liegen, erhalten 0 Punkte. Die Punkte dazwischen werden linear verteilt.“