Aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt sich weiter, dass jedes Zuschlagskriterium mit einer Punktebewertung zwischen 0 und 10 Punkten beurteilt wurde. Für die Gesamtbewertung wurde gemäss den Ausschreibungsunterlagen für jedes Kriterium die ermittelte Punktezahl mit dem Gewicht (in Prozent) multipliziert. Die so ermittelten Nutzwertpunkte wurden addiert und ergaben den Nutzwert.