Nachdem in der Ausschreibung selber die Frage der Preisbewertung nicht thematisiert wurde, könnte die D.________ AG mit ihrer Ansicht, wonach die Rügen der Beschwerdeführerin zur Preisbewertung verspätet sind, höchstens dann durchdringen, wenn die Ausschreibungsunterlagen im Zeitpunkt der Ausschreibung auf simap abrufbar sind und damit faktisch zu einem Teil der Ausschreibung geworden und mit dieser anzufechten sind.15 Nur so bleibt gewährleistet, dass es effektiv bei einer zehntägigen Rechtsmittelfrist bleibt, und nicht plötzlich eine verkürzte Frist zur Anwendung gelangt.