d) Vorliegend konnten die Ausschreibungsunterlagen im Zeitpunkt der Publikation auf simap (10. Mai 2012) noch nicht bezogen werden. Vielmehr wurden diese erst versandt, wenn eine Gebühr von 1'000 Franken auf dem Konto der D.________ AG eingegangen war. Die Beschwerdeführerin forderte die Ausschreibungsunterlagen mit Schreiben vom 14. Mai 2012 unter Beilage des Zahlungsempfangsscheins an11 und erhielt diese am 15. Mai 201212.