Die Preisspanne von 100 Prozent und die daraus resultierende flache Bewertungskurve waren aus dieser klaren Formulierung bereits erkennbar. Es ergibt sich daraus auch eindeutig, dass die Maximalpunktezahl nur dann verteilt wird, wenn ein Angebot um 50 Prozent oder mehr unter dem Mittelwert aller Angebote liegt und dass damit das tiefste Angebot nicht zwingend die Maximalpunktzahl erhält. Die Beschwerdeführerin hätte sogar erkennen müssen, dass bei dieser grossen Preisspanne das Erreichen der Maximalpunktzahl für das billigste Angebot nicht realistisch ist.