3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin verzichtet mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 auf das Stellen von Anträgen, verlangt aber, dass der Beschwerdeführerin oder deren Vertreterin aus Datenschutzgründen und als Schutz gegenüber dem Wettbewerb keinerlei Dokumente aus ihrer Offerte abgegeben oder gezeigt werden. Die D.________ AG stellt mit Stellungnahme vom 15. Oktober 2012 den Antrag, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin vollumfänglich abzuweisen.