„1. Die Verfügung vom 4. September 2012 betreffend die Erteilung des Zuschlags für „MLP B5A – Neue Fernsteuerung“ an C.________, sei aufzuheben. 2. Der Zuschlag sei der Beschwerdeführerin zu erteilen. 3. Eventualiter (zu Ziff. 2) sei die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die Beschwerdegegnerin (richtig: Vorinstanz) zurückzuweisen. 4. Eventualiter (zu Ziff. 2) sei die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung festzustellen. 5. Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen.