1997, Art. 104 N. 5 12 3. Die Beschwerdeführerinnen haben den Beschwerdegegnerinnen die Parteikosten, bestimmt auf Fr. 5'930.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt Dr. B.________, als Gerichtsurkunde - Frau Rechtsanwältin D.________, als Gerichtsurkunde - Herrn Fürsprecher E.________, als Gerichtsurkunde