In Verwaltungsrechtssachen beträgt das Honorar 400 bis 11 800 Franken pro Instanz. Sind bedeutende vermögensrechtliche Interessen zu wahren, wird auf dem Honorar ein Zuschlag von bis zu 200 Prozent gewährt (Art. 11 PKV15). Bei der Beurteilung, ob bedeutende vermögensrechtliche Interessen zu wahren sind, ist der Streitgegenstand zu betrachten.