Eine Rücksprache mit dem betreffenden Anbieter verletzt das Gleichbehandlungsgebot und öffnet diesem Anbieter häufig die Möglichkeit, seine Zuschlagschance durch entsprechende Festlegung des «richtigen» Preises zu erhöhen. Auch Peter Rechsteiner hält dafür, dass Kalkulationsfehler nicht korrigierbar sein sollten, räumt aber ein, dass das Bundesgericht eine andere Auffassung 8 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) (OR; SR 220) 9 Peter Rechsteiner, Der Angebotspreis: Probleme und Lösungen, in BR/DE 2004 Sonderhet S. 7 ff.