Rechnungsfehler sind fehlerhaft durchgeführte Operationen mit richtig aufgeführten Grössen. Hubert Stöckli5 unterscheidet Rechnungsfehler, die in der Offerte selber liegen und auf einer falschen Addition verschiedener Einzelpreise oder auf einer fehlerhaften Multiplikation von Einheitspreis und voraussichtlicher Menge beruhen. Wenn sich aus Bestimmungen der Auftraggeberin (z.B. «Die Einzelpreise sind bloss informativ. Massgeblich ist allein der Totalbetrag.») oder aus der gewählten Preisart (z.B. Einheitspreis) unzweifelhaft ergibt, welche der mehreren (sich widersprechenden) Preisangaben verbindlich sein soll, darf der fehlerhafte Positionsbetrag korrigiert werden.