2. Der OIK II erteilte mit Verfügung vom 21. Juli 2008 dem Angebot der Beschwerdegegnerinnen den Zuschlag. Mit der Zuschlagsverfügung stellte er den Anbieterinnen eine Vergleichstabelle mit folgenden «bereinigten» Netto-Endsummen zu: - Angebot der Beschwerdegegnerinnen Fr. 55'484'336.65 - Angebot der Beschwerdeführerinnen Fr. 55'992'269.95 3 Gegen diese Verfügung haben die Beschwerdeführerinnen mit Eingabe vom 31. Juli 2008 Beschwerde erhoben. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: