Im Namen des OIK II bat die Planergemeinschaft «BE3 Wankdorfplatz» mit Brief vom 6. Juni 2008 die Beschwerdeführerinnen, den Termin vom 9. Juli 2008 für das technische Bereinigungsgespräch zu reservieren. In der Folge verzichtete der OIK II auf eine Bereinigung des Angebots der Beschwerdeführerinnen. Im Rahmen des technischen Bereinigungsgesprächs mit den Beschwerdegegnerinnen erhöhte der OIK II das Angebot der Beschwerdegegnerinnen vorerst um ungefähr Fr. 800'000.--, später um weitere Fr. 516’250.--. Die Differenz zum Angebot der Beschwerdeführerinnen betrug nach dieser Bereinigung noch rund Fr. 500'000.--.