Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, es sei ihnen bei dieser Position ein Schreibfehler unterlaufen, bei dem «das Komma um zwei Dezimalstellen zu weit nach rechts verschoben wurde». Sie hätten den Fehler nicht bemerkt. «Einer der vom Kanton beauftragten involvierten Planer» habe den Fehler entdeckt, die Beschwerdeführerin 1 informiert und erklärt, die Berichtigung des Fehlers könne im Bereinigungsgespräch erfolgen.