Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, zu Handen der Beschwerdeführerinnen 1 bis 3, als Gerichtsurkunde - Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), im Hause BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin B. Egger-Jenzer, Regierungsrätin