Das AGG habe das Gespräch mit dem Denkmalpfleger gesucht. Eine aussen liegende Zusatzverglasung ergänze die bestehenden Fenster. Diese Lösung erfülle die Anforderungen des AGG (Funktionalität der Fassade) wie auch jene des Denkmalpflegers (Erhalt der Fenster). Im Zeitpunkt der Ausschreibung habe das AGG nicht gewusst, dass die ausgeschriebenen Varianten zu grosse Risiken und Gefahren bärgen und deshalb nicht umgesetzt werden könnten. Erst ein Versuch vor Ort habe gezeigt, dass bei beiden Varianten irreparable Schäden an den Rahmen und/oder Gläsern in Kauf genommen werden müssen.