Der bruchfreie Ausbau der bestehenden Gussgläser konnte nicht garantiert werden. Die Alternative der «Reprofilierung», ein Vorschlag der F.________ ag, komme nicht in Frage, da bei dieser Variante die bestehenden Fenster ersetzt würden. Sie entspreche damit nicht der Auflage des Denkmalpflegers, welcher die Fenster erhalten wolle. Aufgrund dieser Ergebnisse sei von der Projektgemeinschaft ein Grundlagenpapier erstellt worden.