Ein Stahlgussfenster sollte demontiert und das Glas ausgebaut werden. Der Versuch sollte zeigen, welcher Variante der Zuschlag zu erteilen war. Die F.________ ag sei zum Schluss gekommen, dass keine der ausgeschriebenen Varianten für eine Sanierung in Frage komme. Die sanfte Sanierung sei unter anderem wegen der starken Verrostung der Stahlgussrahmen verworfen worden. Bei einer Sanierung durch Demontage bestehe das Risiko, dass die Stahlgussrahmen brechen und nicht mehr verwendet werden könnten. Der bruchfreie Ausbau der bestehenden Gussgläser konnte nicht garantiert werden.