b) Wie der Vernehmlassung des AGG vom 5. Februar 2008 entnommen werden kann, hat das AGG das Verfahren wegen geänderter Rahmenbedingungen (Art. 29 Abs. 2 Bst. c ÖBV) abgebrochen. Die Fenster der Weichenbauhalle könnten nicht wie vorgesehen saniert werden. Es handle sich um Stahlgussfenster aus den Jahren 1915 - 1917. Die Rahmen und Sprossen müssten saniert und die Gläser teilweise ersetzt werden. Es seien zwei Varianten in sieben Arbeitspaketen ausgeschrieben worden. Während der Ausschreibung habe die F.________ ag im Auftrag der Planer die Risiken der bevorstehenden Fenstersanierung untersucht. Ein Stahlgussfenster sollte demontiert und das Glas ausgebaut werden.