Das AGG schrieb die Stahlbauarbeiten am 23. Januar 2008 neu aus. Es plant - losgelöst von den Stahlbauarbeiten – die Sanierung der Aussenfenster auszuschreiben. Mit Vernehmlassung vom 5. Februar 2008 beantragt das AGG, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Mit einem Eventualantrag schliesst es auf Abweisung der Beschwerde. 3. Das Rechtsamt ordnete am 5. Februar 2008 einen zweiten Schriftenwechsel an. Es stellte mit Verfügung vom 5. März 2008 fest, dass die Beschwerdeführerinnen auf das Einreichen einer Replik verzichtet haben, und schloss den Schriftenwechsel.