Im Übrigen wurde in den Ausschreibungsunterlagen lediglich darauf hingewiesen, dass in einem späteren Zeitpunkt eine zweite Dreifachturnhalle realisiert werden soll und als Projektidee eine mögliche Gesamtlösung in Planform darzustellen sei. Das AGG legt glaubwürdig dar, dass es dabei nicht darum ging, einen Gesamtleistungswettbewerb mit einem Ideenwettbewerb zu koordinieren, sondern bloss darum, die zukünftige zweite Dreifachturnhalle planerisch zu berücksichtigen14.