c) Das AGG hat in den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen sind. Nach Kenntnis der einzelnen Anträge auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren stellte das AGG fest, dass die Beschwerdeführerin und eine andere Bewerberin das gleiche Ingenieurbüro für die fachtechnische Koordination in den Bereichen Haustechnik und Energie vorsahen. Es gab daraufhin sämtlichen Bewerberinnen bekannt, es beabsichtige, die teilweise mangelhaften Eingaben wegen des öffentlichen Interesses an einer möglichst hohen Wettbewerbsbeteiligung nachbessern zu 6 Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21)