Zugelassen sind Totalunternehmungen (Firmen oder Firmengruppierungen) mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.“ Die Ausschreibungsunterlagen legen in pauschaler Form fest, dass Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen sind. Weitere Erläuterungen zum Verbot der Mehrfachbewerbung enthalten die Ausschreibungsunterlagen nicht. Es wird insbesondere nicht präzisiert, ob sich das Verbot an Gesellschaften, an Mitglieder von Bietergemeinschaften oder an Subplanerinnen bzw. Subplaner richtet.