c) Mit Schreiben vom 7. Juni 2006 teilte das AGG sämtlichen Unternehmen mit, vier Bewerberinnen hätten unvollständige Unterlagen eingereicht oder in anderer Weise gegen die Ausschreibungsbedingungen verstossen. Im Fall der Beschwerdeführerin beanstandete sie, das Ingenieurbüro D.________ sei auch von einer anderen Antragstellerin als Fachplaner vorgesehen. Dies stelle einen Verstoss gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung dar. Da jedoch ein Interesse bestehe, die Konkurrenz spielen zu lassen und alle Bewerbungen zu beurteilen, sei bei den betroffenen Firmen eine Nachbesserung ihrer Bewerbungsdossiers zu veranlassen.