In den Ausschreibungsunterlagen wurden Firmen oder Firmengruppierungen als teilnahmeberechtigt bezeichnet, welche in der Lage sind, eine integrale Totalunternehmerleistung für die gestellte Aufgabe zu erbringen. Diese umfasst neben Garantieleistungen die Planung, Projektierung, Realisierung und Inbetriebnahme des Werks. 2 Die Ausschreibungsunterlagen enthielten zudem den Hinweis, dass Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen sind.