2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'400.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________ (mit Gerichtsurkunde) - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin B. Egger-Jenzer, Regierungsrätin