und personellen Voraussetzungen im heutigen Zeitpunkt noch erfüllen, um die Projektierungsarbeiten für die N5-Umfahrung von Biel ausführen zu können. Das TBA legt glaubwürdig dar, dass die Eignung der Anbietenden aufgrund der verschiedenen 12 vgl. Vorakten, Register 12 13 vgl. Stellungnahme des TBA vom 28. Juli 2006, S. 2 14 vgl. Stellungnahme des TBA vom 28. Juli 2006, S. 2 unten 8