Dieser Prozess, der insbesondere bezweckt, mit den betroffenen Gemeinden und Amtsstellen von Bund und Kanton eine genehmigungsfähige Lösung zu finden, ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass das Projekt bezüglich der betroffenen Strassenanschlüsse nochmals Änderungen erfahren wird, welche aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Gesamtprojekt nicht mehr als geringfügig bezeichnet werden können. Hinzu kommt, dass das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Jahr 2004, also nach der Zuschlagserteilung an die Beschwerdeführerin im September 2003, eine neue Richtlinie für die Lüftung der Strassentunnel herausgegeben hat12. Diese Richtlinie regelt insbesondere die Systemwahl,