Wegen der zwischenzeitlichen Änderung der Tunnelbaunormen sei die Lösung des generellen Projekts nicht mehr zulässig. Es seien erhebliche Projektanpassungen erforderlich, um die neuen Vorschriften und Richtlinien, insbesondere diejenigen der Tunnellüftung, zu erfüllen. Hinzu komme, dass der gesamte Westast der N5-Umfahrung seit 2002 laufend Optimierungsprozessen unterworfen gewesen sei. Diese Prozesse dauerten teilweise noch an. Die Ausschreibungsunterlagen seien zwingend an die wesentlichen Änderungen des Projekts anzupassen und die Eignungs- und Zuschlagskriterien müssten auf ihre Tauglichkeit überprüft werden.