4. Das TBA beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen. Es weist darauf hin, dass sich das Projekt in den letzten 10 Jahren wesentlich geändert habe. Die Ausschreibungsunterlagen müssten dementsprechend angepasst und die Eignungs- und Zuschlagskriterien auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Ein derart komplexes Bauwerk bedinge eine neue Eignungsprüfung der Anbietenden. Der Beschwerdeführerin sei es unbenommen, sich am neuen Verfahren wieder zu beteiligen und ihre Eignung nachzuweisen. 5. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte einen zweiten Schriftenwechsel durch.