4. Gegen die Zuschlagsverfügung erhoben mehrere Konkurrentinnen der Beschwerdeführerin bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) am 19. September 2003 Beschwerde1. Mit Entscheid vom 22. März 2004 hob die BVE die Zuschlagsverfügung auf und wies das TBA an, das Beschaffungsverfahren weiterzuführen.