2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'400.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________ (mit Gerichtsurkunde) 12 - C.________ (mit Gerichtsurkunde) - BKW FMB Energie AG (mit Gerichtsurkunde) BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION i.V. der Direktorin