Im Übrigen mussten bei den Positionen 3.3.5 und 3.3.6 Abzüge wegen fehlender optischer Leistungsanzeige und mangelhafter Anschlussklemmen gemacht werden. Bei der Position 3.3.7 wurde das Produkt der Beschwerdeführerin schlechter bewertet, weil die steckbaren Relais hinsichtlich der Qualität und der Dauerfestigkeit sowie des Schaltstroms den in den Ausschreibungsunterlagen verlangten Spezifikationen nicht vollumfänglich zu genügen vermochten. Die Beschwerdeführerin legt weder in ihrer Beschwerde noch in ihrer Replik genügend dar, weshalb die Abzüge bei den Spezifikationen zu Unrecht erfolgt sind.