Bei den Positionen 3.3.5 und 3.3.6 erreichten die offerierten Zählertypen der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin bei den technischen Spezifikationen nahezu die gleiche Punktzahl15. Das Produkt der Beschwerdeführerin wurde bei der Position 3.3.5 mit 29.1 Punkten bewertet, dasjenige der Beschwerdegegnerin mit 29.3 Punkten. Die geringfügige Differenz erklärt sich dadurch, dass das Produkt der Beschwerdeführerin bei den Schnittstellen die vorgegebenen technischen Anforderungen nicht vollumfänglich zu erfüllen vermochte. Bei der Position 3.3.6 wurde das Produkt der Beschwerdeführerin mit 29.1 Punkten, dasjenige der Beschwerdegegnerin mit 30.0 Punkten bewertet.