c) Die Ausschreibungsunterlagen sahen für die Produkte der Anbietenden bestimmte Spezifikationen vor13. Die Gewerbe-Industriezähler (Positionen 3.3.5 und 3.3.6) mussten unter anderem bei den Leistungstarifen ein gleitendes 60-Minuten-Maximum vorsehen. Die Schnittstellen hatten zudem kaskadierbar zu sein und ein externes Modem bzw. einen sogenannten M-Bus-Betrieb zu gewährleisten. Ausserdem mussten die Zähler eine Leistungsanzeige und bestimmte Klemmenanschlüsse vorsehen14. Die Rundsteuerempfänger (Position 3.3.7) mussten steckbare Relais und eine minimale Stromleistung von 10 Ampere (A) aufweisen. 11 VGE 21040 vom 4.5.2001 i.S. M. AG, E. 4b