e) Zusammenfassend folgt, dass die Vorinstanz das Beschaffungsrecht insoweit verletzt hat, als sie es versäumte, die Zusatzkosten für die Produkteeinführung und -schulung als Unterkriterium des Zuschlagskriteriums „Preis/Wirtschaftlichkeit“ explizit in der Ausschreibung bzw. in den Ausschreibungsunterlagen aufzuführen. 9 vgl. Beilage 4 zur Stellungnahme der BKW vom 27. Februar 2006 10 Duden Band 10, Das Bedeutungswörterbuch, Dudenverlag, Mannheim 1985, S. 100 9 5. Spezifikationen, Betrieb, Instandhaltung