Zwischen der Ausschreibung und der Bewertung besteht somit eine inhaltliche Diskrepanz. Währenddem unter dem Subkriterium Preis offensichtlich der Materialpreis der offerierten Zähler bzw. Rundsteuerempfänger zu verstehen ist, wird die Bedeutung des Subkriteriums „notwendige Zusatzausrüstungen“ in den Ausschreibungsunterlagen nicht näher definiert. Unter einer Ausrüstung sind gemäss Duden alle Geräte zu verstehen, die man zu einem bestimmten Zweck braucht10. Die Zusatzkosten für die Produkteeinführung und -schulung stellen keine Geräte dar. Diesem Kriterium kam im Beschaffungsverfahren aufgrund der Höhe der Zusatzkosten aber offensichtlich eine grosse Bedeutung zu.