Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aller vier Zuschlagskriterien erhielt den Zuschlag. In den Ausschreibungsunterlagen hat die BKW beim Zuschlagskriterium „Preis/Wirtschaftlichkeit“ die beiden Subkriterien „Preis“ und „notwendige Zusatzausrüstungen“ aufgeführt. Bei der Bewertung der Angebote hat sie dagegen neben dem Materialpreis die Subkriterien „Lieferantenwechsel/Umschulung“ und „Zusatzkosten Montage“ berücksichtigt9. Zwischen der Ausschreibung und der Bewertung besteht somit eine inhaltliche Diskrepanz.