Im Gegensatz dazu bedingten die Produkte der Beschwerdeführerin eine Einführung und Schulung bei den Mitarbeitenden der BKW. Die Zusatzkosten seien anhand der belegbaren Kosten für die Einführung der im Vorjahr neu beschafften Produkte einer anderen Firma berechnet worden. Die Kosten für die Einführung von zwei neuen Zählern hätten dabei rund Fr. 90'000 bzw. umgerechnet auf einen Zähler Fr. 817.50 betragen. Gestützt auf diese Erfahrungswerte seien für die Einführung Kosten in der Höhe von Fr. 60'000 veranschlagt worden.