b) Die BKW führt zu dieser Rüge aus, bei der Bewertung von Preis und Wirtschaftlichkeit seien zum einen der Materialpreis und zum andern die Zusatzkosten für die Produkteeinführung und -schulung von neuen Produkten berücksichtigt worden. Die angebotenen Produkte der Beschwerdegegnerin seien bei der BKW bereits eingeführt und den Anwenderinnen und Anwendern bekannt. Zusatzkosten für die Produkteeinführung und -schulung würden bei diesen Produkten daher wegfallen. Im Gegensatz dazu bedingten die Produkte der Beschwerdeführerin eine Einführung und Schulung bei den Mitarbeitenden der BKW.