Die vorliegende Beschwerde richtet sich einzig gegen den Zuschlag über die Positionen 3.3.5 (Gewerbe/Industriezähler HS-Wandlermessung), 3.3.6 (Gewerbe/Industriezähler HS- Wandlermessung mit Lastprofilspeicher) und 3.3.7 (Rundsteuerempfänger). Der Zuschlag über die übrigen Positionen ist dagegen unbestritten und in Rechtskraft erwachsen. Im vorliegenden Fall ist insbesondere die Bewertung der drei Zuschlagskriterien „Preis/Wirtschaftlichkeit“, „Spezifikationen“ und „Betrieb/Instandhaltung“ strittig. Die Bewertung des vierten Zuschlagskriteriums „Anbieter“ hat die Beschwerdeführerin in ihrer Replik nachträglich anerkannt.