b) Die Beschwerdegegnerin beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Sie macht geltend, aus dem Angebot der Beschwerdeführerin gehe nicht hervor, ob die Beschwerdeführerin die Anforderungen der verlangten ISO1-Normen selbst erfülle und über eine entsprechende Zertifizierung verfüge. Die Beschwerdeführerin habe es zudem unterlassen, Mustergeräte für ihre Produkte einzureichen. Der Einwand, wonach die Zuschlagsverfügung der BKW nicht nachvollziehbar sei, sei weder begründet noch zutreffend.