Beim Kriterium „Betrieb und Instandhaltung“ hätten die von der Beschwerdeführerin offerierten Zählertypen gemäss Position 3.3.5 und 3.3.6 wegen einer fehlenden optischen Anzeige und qualitativ minderwertiger Anschlussklemmen Abzüge erhalten. Auch sei die Verständlichkeit und Bedienbarkeit der Zähler als nicht zufrieden stellend beurteilt worden. Die Angaben zur Unternehmung und ihrem Qualitätssicherungssystem seien bei der Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin grundsätzlich als gleich gut bewertet worden. Als neuer Lieferant müsse sich die Beschwerdeführerin jedoch bei der Risikobeurteilung einen Abzug gefallen lassen.